BG Wohnungshilfe

In Folge von Arbeits- bzw. Wegeunfällen tritt für die Betroffenen die allgemein gültige „gemeinsame Richtlinie der Verbände der Unfallversicherungsträger über Wohnungshilfe“ ein.

Der behinderungsbedingte Mehrbedarf wird anhand des konkreten Bedarfs mittels eines Formblattes durch den Architekten ermittelt.

Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrungen auf diesem doch sehr speziellen Teilgebiet kann ich Ihnen fundierte Auskünfte geben, die sich in einer höheren Zuschusssumme bemerkbar macht.