BARRIEREFREI KONZEPT

Um das komplexe Thema der Barrierefreiheit in der Bauplanung und im Baugenehmigungsverfahren darstellen und prüfen zu können ist ein Barrierefrei Konzept (nach BauPrüfVO § 9a) bzw. Planungskonzept Barrierefreies Bauen als Nachweis für viele Bauvorhaben  (z.B.: Berlin, Hessen - § 54, NRW - § 50 große Sonderbauten) notwendig.

Die erforderliche Barrierefreiheit wird aufgrund der Nutzung des Gebäudes und anhand der vom Gesetzgeber formulierten Anforderungen (DIN 18040-1, 2, 3) in einem Planteil und einem Textteil ausführlich erläutert. Bauherrn, Planer, Fördermittelgeber und Bauaufsichtsämter haben aufgrund des Barrierefrei Konzeptes eine Entscheidungsgrundlage.

Das Barrierefrei Konzept ist als besondere Leistung einzustufen und zu vergüten.

Aufgrund meiner über 25 jährigen Erfahrung in allen Bereichen der Barrierefreiheit kann ich im Neubau und in schwierigen Bestandsbauten praxisorientierte Lösungen anbieten und mit dem Auftraggeber umsetzen. Meine Tätigkeit als Gutachter und Fachplaner (unter anderem zertifiziert und geprüft von der DIN CERTCO für die DIN Norm 18040-1, 2, 3)  seit über 15 Jahren lässt mich auf einen fundierten Erfahrungsschatz zurück greifen.

Bereits durchgeführte Projekte siehe unter Referenzen.