PLANTEIL - BARRIEREFREI KONZEPT

In den von den Entwurfsverfassern vorgelegten Zeichnungen (Planteil) werden mit Schraffuren und Piktogrammen die verschiedenen Anforderungen an Barrierefreiheit nachvollziehbar grafisch dargestellt. Es werden z.B. notwendige Bewegungsflächen vor Türen oder Aufzügen, Treppenmarkierungen, Stufenmarkierungen, Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder für Blindenleitsysteme eingezeichnet. Ebenso werden automatische Türsysteme oder die Lage von Bedienelementen und Orientierungshilfen bezeichnet…etc.

 

Im Wohnungsbau können für barrierefreie Wohnungen nach DIN 18040-2 oder DIN 18040-2 R ebenfalls die erforderlichen Bewegungsflächen mit farblich markierten Schraffuren gekennzeichnet werden.

 

Anhand der zugehörigen Legende kann dann im Baugenehmigungsverfahren festgestellt werden, dass die Anforderungen erfüllt worden sind. Eventuelle Abweichungen werden im Textteil erläutert.

 

Bereits durchgeführte Projekte siehe unter Referenzen.