VORGEHEN - BARRIEREFREI KONZEPT

Aufgrund der Landesgleichstellungsgesetze und jeweiligen Landesbauordnungen sind teilweise schon in der Vorplanungsphase Aussagen zur Barrierefreiheit bzw. Abstimmungsprotokolle zu erbringen. Je nach Bauaufgabe ist auch die Bearbeitungstiefe zu wählen. Ein Ärztehaus hat eine andere Bearbeitungstiefe wie z.B. ein Museum, dass sicherlich zu den anspruchvollsten barrierefreien Bauten gehört aufgrund seiner vielfältigen und umfangreichen Nutzeransprüche.

Das Hinzuziehen eines Sachverständigen bietet eine sichere und optimal wirtschaftliche Umsetzung der Barrierefreiheit. Deswegen sollte das Konzept beim Neubau spätestens ab der LPH 3 eingebunden werden, um eventuell notwendige Änderungen harmonisch und ästhetisch überzeugend in die Gebäudearchitektur einfliessen zu lassen. Wenn eine Klärung der Genehmigungsfähigkeit erforderlich ist kann bei der Verhandlung bei Behörden mitgewirkt werden.

Ebenso können Planungshilfen und Ausführungsvorschläge für die Detailplanung geleistet werden, oder die Abnahme des fertigen Objektes mit einer Bescheinigung der umgesetzten Barrierefreiheit.

Beispiele unter Referenzen.