ALLGEMEINER GESCHOSSWOHNUNGSBAU

Die meisten Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen Forderungen zur Barrierefreiheit bzw. einer bestimmten Anzahl von barrierefrei zu errichtenden Wohnungen vorgegeben. Um hier eine gute Durchmischung von verschiedenen barrierearmen oder nach DIN Norm barrierefreien Grundrissen anzubieten, sind flexible Lösungen gefragt.

 

Um dies zu erreichen sind die rechts bildhaft aufgeführten Planungshilfen in Form von farbigen Bewegungsflächen im Planungsprozess effektiv und hilfreich. Bei der Anwendung im CAD Planungsprozess können schnell und massgenau Wände übereinandergelegt werden. Die Stapelbarkeit von optimierten Bädern und Räumen wird in den Gesamtkontext eingefügt unter Ausnutzung der verfügbaren Flächen nach den Anforderungen der DIN 18040-2 und 18040-2R. Die dort aufgelisteten technischen Hilfen werden nur vorgerüstet und erst bei individuellem Bedarf nutzergerecht installiert.

 

Dies gewährleistet einen allgemein akzeptierten hohen Wohnungsstandard, der flexibel nutzbar und individuell anpassbar ist. Aufgrund des demografischen Wandels der Masstab für zukunftsorientiertes wertstabiles Wohnen im Alter.