EINFAMILIENHAUSBAU

Wenn ein privater Bauherr sein eigenes Haus barrierefrei gestalten möchte ist er bei Inanspruchnahme von öffentlichen Fördergeldern die Barrierefreiheit fördern, an die DIN 18040-2 bzw. 2R gebunden. Bei abweichenden individuellen Bedürfnissen ist die Einbindung eines Sachverständigen sinnvoll, der diese Abweichungen effektiv umsetzt und erläuternd begründet gegenüber dem Fördermittelgeber. Dies ist auch bei Wohnungshilfen durch Berufsgenossenschaften generell ratsam, da der Sachverständige Kenntnis der einzelnen Wohnungshilfevorschriften besitzt.

 

Bei frei finanzierten Einfamilienhäusern ist die vollständige Umsetzung der DIN 18040 nicht gefordert, sollte jedoch in dem Mindestansatz der 18040-2 im eigenen Interesse des Bauherrn realisiert werden. Die dort aufgezeigten Bewegungsflächen und Massnahmen bieten eine hohe Sicherheit für eine lebenslange wertstabile Nutzung der Immobilie.

 

In der Regel sind alle Anforderungen der privaten Barrierefreiheit in einem hohen architektonischem Gesamtgestaltungskonzept umsetzbar.