ÖFFENTLICH GEFÖRDETER SOZIALER WOHNUNGSBAU

Die meisten Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen Vorschriften zur Barrierefreiheit bzw. einer bestimmten Anzahl von barrierefrei zu errichtenden Wohnungen vorgegeben. Beim öffentlich geförderten Bau von Wohnungen sind diese an Wohnflächenobergrenzen gebunden.

 

Um eine wirtschaftliche Stapelbarkeit unter Ausnutzung der verfügbaren Flächen zu gewährleisten ist eine genaue Kenntnis der Anforderungen der DIN 18040-2 und 18040-2R notwendig, wie z.B. der Platzbedarf an Flächen für Rollstuhlfahrer. Effektiv geplante Badgrundrisse die geschossübergreifend durchlaufende Strang- und Entlüftungsleitungen bei unterschiedlichen Wohnungsmodellen erlauben, sind der Masstab für zukunftsorientierten wertstabilen Wohnungsbau.

Das Hinzuziehen eines Sachverständigen bietet hier eine sichere und optimal wirtschaftlich effektive Umsetzung der Barrierefreiheit und der Wohnraumförderungsbestimmungen. Deswegen sollte eine Optimierung beim Neubau spätestens ab der LPH 3 erfolgen. Ebenso können Ausführungsvorschläge für die Detailplanung sinnvoll sein.