Das Gerichtsgutachten

Das Gerichtsgutachten richtet sich nach dem Beweisbeschluss. Hierbei werden Ziel und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der Zeitrahmen (in der Regel bis 3 Monate), in dem das Gutachten zu erstellen ist, festgeschrieben.

 

Die Vergütung der gutachterlichen Tätigkeit wird vom Gericht im Auftrag geregelt.


Mit Erteilung des Auftrages hat keine der beteiligten Parteien die Möglichkeit das Gutachten zu seinem eigenen Nutzen zu beeinflussen.

 

Beispiele siehe unter Referenzen.


Dipl. Ing. Dirk Michalski
Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen