Privatgutachten

Das Privatgutachten wird vom jeweiligen Auftraggeber (Beispiel: vom Betroffenen selbst oder von der Familie des Betroffenen in Auftrag gegeben.

 

Das Privatgutachten ist ein Parteiengutachten, welches im Inhalt aber objektiv und sachlich den zu behandelnden Sachverhalt widergibt.

 

Umfang und Inhalte wie die genauen Fragestellungen werden ebenfalls gemeinsam mit dem Auftraggeber schriftlich festgelegt.

Beispiele siehe unter Referenzen.


Dipl. Ing. Dirk Michalski
Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen