Versicherungsgutachten

Das Versicherungsgutachten wird in der Regel seitens der Versicherung oder des beauftragten Rechtsanwaltes in Auftrag gegeben.

 

Da es in der Regel überwiegend zur Vorlage bei Rechtsstreitigkeiten oder der Kostenklärung dient, ist das Gutachten in jedem Fall ein Parteiengutachten.

 

Der inhaltliche Umfang wird gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt.

 

Beispiele siehe unter Referenzen.

 

Dipl. Ing. Dirk Michalski
Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen